I. Finanzierung der Tagespflege (Stand 11/2022)
Der Tagespflegesatz setzt sich aus vier Bestandteilen zusammen:
1. Pflegekosten
2. Ausbildungsumlage
3. Fahrtkosten
4. Unterkunft und Verpflegung/Investive Kosten
1. - 3. Pflegekosten, Ausbildungsumlage, Fahrtkosten
Alle Pflegebedürftige, die in der Pflegeversicherung eingestuft sind erhalten für die Tagespflege extra
Kassen-Leistungsbeträge, die voll für die Tagespflege eingesetzt werden können, ohne dass sich andere
Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegegeld/Leistungen der Sozialstation etc.) verringern:
Pflegegrad |
Leistungsbeträge für Tagespflege |
Verhinderungspflege* |
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Pflegegrad 2 |
689 €/Monat |
1612,00 € |
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Pflegegrad 3 |
1298 €/Monat |
1612,00 € |
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Pflegegrad 4 |
1612 €/Monat |
1612,00 € |
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Pflegegrad 5 |
1995 €/Monat |
1612,00 € |
Der Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege kann um 50 % (806 €) durch Übertrag vom Leistungsbetrag für Kurzzeitpflege erhöht werden.
Werden die Leistungsbeträge für die Tagespflege nicht genutzt, verfallen sie ersatzlos!
Die von der Tagespflege St. Leon-Rot an die Pflegekasse berechneten Pflegekosten betragen zur Zeit:
- im Pflegegrad 2 71,15 €/Tag
- im Pflegegrad 3 71,15 €/Tag
- im Pflegegrad 4 71,15 €/Tag
- im Pflegegrad 5 71,15 €/Tag
Außer den Pflegekosten kann der Kasse berechnet werden:
- gesetzliche Ausbildungsumlage 2,60 €/Tag
- Fahrtkosten für das Holen und Bringen 1,90 € bis 7,50 €/Tag (je nach Abholungsort)
4. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, sowie für Investive Kosten
müssen zunächst von jedem Tagespflegegast als Eigenanteil selbst getragen werden. Jeder Pflegebedürftige (Pflegegrad 2-5) erhält jedoch zusätzlich einen sogenannten Entlastungsbetrag (Betreuungsleistungen) von 125 €/Monat, die für den Eigenanteil eingesetzt werden können. Nach Einreichung der Tagespflegerechnung bei der Pflegekasse erstattet die Kasse bis zu 125 € monatlich.
Die Tagespflege berechnet zur Zeit:
- für Unterkunft und Verpflegung 14,65 €/Tag
- für Investive Kosten 15,27 €/Tag
Aus den genannten Einzelbeträgen ergibt sich ein Gesamtpflegesatz von:
- 103,67 €/Tag in Pflegegrad 2
- 103,67 €/Tag in Pflegegrad 3
- 103,67 €/Tag in Pflegegrad 4
- 103,67 €/Tag in Pflegegrad 5
zuzüglich der Fahrtkosten (individuell nach Wohnort)
Mit dem Kassen-Leistungsbetrag für die Tagespflege in Kombination mit dem Entlastungsbetrag
kann jeder Tagespflegegast 1 Tagespflegetag je Woche voll finanzieren!
Außer dem Entlastungsbetrag kann auch die Verhinderungspflege für die Finanzierung der Tagespflege genutzt werden.
In Einzelfällen kommt eine Übernahme der Kosten durch den Sozialhilfeträger in Betracht.
Wir beraten Sie gerne in Fragen der Finanzierung!